Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Gemeindeversammlungsbeschlüsse \ Winterdienst \ Sanierung Hauptstrasse \ SBB-Tageskarten
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 26. November 2020
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Donnerstag, 26. November 2020, in Rechtskraft erwachsen.
Der Gemeinderat
Winterdienst
Der Gemeinderat möchte die Bevölkerung darauf hinweisen, dass auf sämtlichen Wittnauer Gemeindestrassen der Winterdienst auf ein Minimum reduziert ist. Es erfolgt keine Schwarzräumung. Fahrzeugführer und Fussgänger werden gebeten, sich jeweils den winterlichen Verhältnissen anzupassen.
Damit die Schneeräumung nicht behindert wird, werden die Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Strassen oder Gehwegen abzustellen. Für Schäden, welche an nicht korrekt abgestellten Fahrzeugen entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab.
Es ist leider nicht überall möglich, den Schnee von den Hauseinfahrten fernzuhalten. Für die Räumung der Hauseinfahrten sind die Grundeigentümer selber verantwortlich. Wir danken für das Verständnis.
Der Gemeinderat
Sanierung Hauptstrasse - Aufhebung Bushaltestelle
Die Sanierungsarbeiten an der Hauptstrasse starten in die nächsten Etappen. Während der Bauzeit voraussichtlich vom 18. Januar bis Ende März 2021 wird die Bushaltestelle Mitteldorf in Fahrtrichtung Frick aufgehoben. Während dieser Zeit kann auf die Bushaltestelle Mitteldorf in Fahrtrichtung Kienberg ausgewichen werden. Diese Massnahmen sind mit der Postauto AG abgesprochen und werden entsprechend an den Haltestellen publiziert.
Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.
Verlängerung Spezialangebot SBB-Tageskarten
Das Spezialangebot der SBB-Tageskarten von CHF 25.00 pro Stück wird vorerst bis zum Gültigkeitsdatum 28.02.2021 verlängert. Die Tageskarten können von Wittnauer Einwohner und auch Auswärtigen bezogen werden. Reservierte und nicht abgeholte Tageskarten werden in Rechnung gestellt, eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Über eine allfällige weitere Verlängerung wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert.
Gemeindekanzlei Wittnau
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