Basler Restaurants dürfen als Betriebskantinen fungieren
Von: mm/f24.ch
Wer in Basel ein Restaurant führt, kann dieses seit gestern als Betriebskantine für Unternehmen aus handwerklichen oder landwirtschaftlichen Branchen öffnen. Damit ist es Gastronomen erlaubt, zwischen 11 und 14 Uhr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen aus folgenden Branchen zu bewirten: Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe), Berufstätige im Bereich Montageservice, Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft).
Der Prozess ist sehr einfach gestaltet: Um über Mittag als Betriebskantine zu öffnen, müssen sich Gastronomiebetriebe lediglich vorgängig bei den Medizinischen Diensten des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt per E-Mail registrieren.
Die Gäste müssen im Vorfeld von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber beim Restaurant angemeldet werden. Die Gastronomin oder der Gastronom erfasst die Daten der Gäste und bewahrt diese für das Contact Tracing des Kantons während 14 Tagen auf. Schliesslich gilt ein strenges Schutzkonzept, welches das Restaurant einhalten muss. Damit sollen allfällige Ansteckungen verhindert und im Ausbruchsfall die Situation rasch eingedämmt werden können.
Der Kanton Basel-Stadt hat die Umsetzung mit dem Wirteverband beider Basel besprochen. Auf der Basels Corona-Webseite soll demnächst eine Liste der teilnehmenden Restaurants veröffentlicht werden. Die Verantwortlichen des Kantons für die Covid-19-Kontrollen überprüfen die Umsetzung vor Ort. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde vom Gesundheitsdepartement Basel-Stadt gestern erlassen.
Man darf also gespannt sein wievielen „Beizern und Büezern“ das von der Obwaldner SVP Nationalrätin Monika Rüegger mit viel Medientrara erfolgreich lancierte und vom BAG angenommene Referendum dienlich ist, oder ab das Ganze letztlich nur ein Sturm im Wasserglas war.
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal
zur Festigung und Bereicherung des Wissens»