Der angestrebte aussergerichtliche Vergleich im US-Zivilverfahren gegen die UBS liegt vor. Die Schweiz und die USA haben in den letzten Tagen die Einzelheiten ausgearbeitet und dies am Mittwoch dem zuständigen Richter in einer Telefonkonferenz mitgeteilt. Der Vergleich muss nun noch von beiden Staaten unterzeichnet werden.
Nachdem die Schweiz und die USA am 31. Juli eine Grundsatzeinigung (Agreement in Principle) erzielt hatten, wurden in den letzten Tagen die Einzelheiten des Vergleichs ausgehandelt. Ein entsprechender Text wurde gestern Morgen früh Schweizer Zeit paraphiert.
Die schweizerische Verhandlungsdelegation setzte sich aus Vertretern des EJPD, des EDA und des EFD zusammen. EJPD-Vorsteherin Eveline Widmer-Schlumpf wertet das Resultat als Erfolg der gemeinsamen intensiven Bemühungen aller Beteiligten: «Ich stelle mit Zufriedenheit fest, dass es gelungen ist, die Angelegenheit mit einem Kompromiss zwischen zwei souveränen Rechtsstaaten beizulegen - das ist im Interesse beider Staaten.»
In einem nächsten Schritt muss der Vergleich nun noch von Vertretern beider Regierungen unterzeichnet werden. Nach der Unterzeichnung werden Angaben zum Inhalt möglich sein.
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