Publikationen der Gemeinde Oberhof
Von: Gemeinde Oberhof
Nachrichten aus Oberhof: Kartonsammlung \ Vorverkauf Saisonabos Schwimmbad \ Ablesen der Wasserzähler; Ablesekarte \ Baubewilligung \ Baugesuch inkl. Rodungsgesuch – öffentliche Auflage \ Öffentliche Auflage der Teiländerung von Kulturlandplan und Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Oberhof im Bereich Burgmatte (Koordinaten 2641053/1255114) mit Umweltverträglichkeitsprüfung \ Öffentliche Auflage des Gestaltungsplans Windpark Burg sowie den Sondernutzungsvorschriften im Bereich Burgmatte (Koordinaten 2641053/1255114) mit Umweltverträglichkeitsprüfung \ Baugesuch; öffentliche Auflage \ Baugesuch inkl. Rodungsgesuch; öffentliche Auflage
Kartonsammlung am 21./22. April
Die nächste Kartonsammlung findet von Mittwoch, 21. April, 13 Uhr bis Donnerstag, 22. April, 15 Uhr statt. Beim Schulhaus Moos steht eine Mulde bereit, in welcher der Karton deponiert werden kann.
Ein Einsammeln des Materials findet nicht statt.
Vorverkauf Saisonabos Schwimmbad
Das Schwimmbad in Wölflinswil wird auch dieses Jahr mit den nötigen Schutzmassnahmen öffnen.
Der Vorverkauf für die Saisonabos findet wie folgt statt:
- Samstag, 24. April, 08.30 – 11.30 Uhr, bei der Landi in Wölflinswil und am Fleischmärt Lenzin in Oberhof (Erw: CHF 45, Kinder (1. Klasse bis 16 Jahre): CHF 30).
IG Badi
Ablesen der Wasserzähler – Ablesekarte
Im April werden jeweils die Wasserzähler durch Martin Stillhart abgelesen. Auch im Jahr 2021 wird nochmals auf die persönliche Ablesung verzichtet. Stattdessen wird in diesen Tagen eine Ablesekarte verschickt.
Die Abonnenten sind gebeten, den aktuellen Zählerstand auf der Karte einzutragen und diese bis zum 30. April 2021 an die Abteilung Finanzen zu retournieren.
Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!
Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
- Karl-Heinz Allenbach, Oberhof, Wintergarten unbeheizt, Parzelle 64, Obere Schulstrasse, W2
Baugesuch inkl. Rodungsgesuch – öffentliche Auflage
- Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Oberhof, c/o Gemeinderat Oberhof, Dorfplatz 354, 5063 Wölflinswil
- Projektverfasser: Waldburger Ingenieure AG, Bleichemattstrasse 11, 5000 Aarau
- Bauprojekt: Sanierung Deponie Asp / Sanierung Eindolung Hurstetbach inkl. temporäre Waldrodung
- Ortslage: Parzelle 406, Asp (2642748/1254615)
- Kantonale Belange: ausserhalb Baugebiet (Wald, Gewässer)
Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 26. April 2021 bis 25. Mai 2021 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Das Rodungsgesuch wird gemäss § 14 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 gleichzeitig öffentlich aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat zuhanden der Abteilung Wald, des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, gegen das Rodungsgesuch Einwendung erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt gegen das Rodungsgesuch Einwendung zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten.
Öffentliche Auflage der Teiländerung von Kulturlandplan und Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Oberhof im Bereich Burgmatte (Koordinaten 2641053/1255114) mit Umweltverträglichkeitsprüfung
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen, der Vorprüfungsbericht sowie der Umweltverträglichkeitsbericht liegen von Montag, 26. April 2021 bis Dienstag, 25. Mai 2021 auf der Gemeindeverwaltung in Wölflinswil auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Coronabedingt ist eine Voranmeldung erwünscht (062 867 60 40). Die Unterlagen sind zusätzlich unter www.oberhof.ch einsehbar.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Oberhof, Dorfplatz 354, 5063 Wölflinswil, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Teiländerung der Nutzungsplanung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Hinweis: Der elektrische Teil des Projekts wird gleichzeitig öffentlich aufgelegt (vgl. die separate Publikation des Eidgenössischen Starkstrominspektorats, ESTI). Der exakte Gegenstand der Auflage, Einsprachefrist und Einspracheort richten sich nach der Publikation des ESTI.
5062 Oberhof, 19. April 2021, Gemeinderat
Öffentliche Auflage des Gestaltungsplans Windpark Burg sowie den Sondernutzungsvorschriften im Bereich Burgmatte (Koordinaten 2641053/1255114) mit Umweltverträglichkeitsprüfung
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen, der Vorprüfungsbericht sowie der Umweltverträglichkeitsbericht liegen von Montag, 26. April 2021 bis Dienstag, 25. Mai 2021 auf der Gemeindeverwaltung in Wölflinswil auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Coronabedingt ist eine Voranmeldung erwünscht (062 867 60 40). Die Unterlagen sind zusätzlich unter www.oberhof.ch einsehbar.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Oberhof, Dorfplatz 354, 5063 Wölflinswil, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle des nachgesuchten Gestaltungsplanes mit Sondernutzungsvorschriften beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Hinweis: Der elektrische Teil des Projekts wird gleichzeitig öffentlich aufgelegt (vgl. die separate Publikation des Eidgenössischen Starkstrominspektorats, ESTI). Der exakte Gegenstand der Auflage, Einsprachefrist und Einspracheort richten sich nach der Publikation des ESTI.
5062 Oberhof, 19. April 2021, Gemeinderat
Baugesuch – öffentliche Auflage
- Bauherrschaft: Windpark Burg AG, c/o Gemeindeverwaltung Kienberg, Bühlstrasse 192, 4468 Kienberg
- Ortslage: Parzellen 398, 399 und 374, Burgmatte, künftige Spezialzone Windenergieanlage Burg (Koordinaten 2641053/1255114)
- Projekt: Windpark Burg (Standort 2) mit Umweltverträglichkeitsprüfung
- Zusatzbewilligungen: Departement Bau, Verkehr und Umwelt (Umweltverträglichkeitsprüfung)
Das Baugesuch mit Umweltverträglichkeitsbericht sowie kantonaler Stellungnahme liegt, gestützt auf § 60 Abs. 2 des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (BauG), in der Zeit vom 26. April 2021 bis 25. Mai 2021 auf der Gemeindeverwaltung in Wölflinswil öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Coronabedingt ist eine Voranmeldung erwünscht (062 867 60 40). Die Unterlagen sind zusätzlich unter www.oberhof.ch einsehbar. In Anwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 BauG hat der Gemeinderat, aufgrund Vorliegens ausserordentlicher Verhältnisse hinsichtlich des Umfangs der Bauprofilierung, Erleichterungen gestattet.
Als eine der Alternativen zur Höhenprofilierung ist am Samstag, 1. Mai 2021 ein Drohnenflug geplant, weitere Informationen unter www.oberhof.ch.
Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Oberhof, Dorfplatz 354, 5063 Wölflinswil, schriftlich und im Doppel, Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Hinweis 1: Die nachgesuchte Baubewilligung kann nur dann erteilt werden, wenn die Teiländerung Windpark Burg der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Oberhof sowie der Gestaltungsplan Windpark Burg in Rechtskraft erwachsen sind. Die Auflageakten für diese vorgelagerten Planungsverfahren (Genehmigungsinhalt) liegen gleichzeitig mit dem Gesuch auf. Hinweis 2: Der elektrische Teil des Projekts wird gleichzeitig öffentlich aufgelegt (vgl. die separate Publikation des Eidgenössischen Starkstrominspektorats, ESTI).
Der exakte Gegenstand der Auflage, Einsprachefrist und Einspracheort richten sich nach der Publikation des ESTI.
5062 Oberhof, 19. April 2021, Gemeinderat Oberhof
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