Hochwasserschutz soll intensiviert werden
Von: mm/f24.ch
Der Hochwasserschutz ist im Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG) geregelt. Der Bundesrat will das WBG überarbeiten und an neue Herausforderungen anpassen. Dazu gehören der Klimawandel und die wachsende Besiedlung der Schweiz. Das in der Praxis bewährte integrale Risikomanagement im Umgang mit Naturgefahren soll im WBG verankert werden. Der Bundesrat will mit dem Gesetz den Lebens- und Wirtschaftsraum Schweiz schützen sowie die Sicherheit und damit den Wohlstand gewährleisten. Er hat am 14. April 2021 die Vernehmlassung gestartet.
Hochwasser 2020 im Centovalli Fluss Melezza (Foto: Andreas Hostettler)
Das WBG stammt aus dem Jahr 1991. Nach Meinung des Bundesrates genügt es den seither gewonnenen Erkenntnissen und Entwicklungen nicht mehr, da mit dem Klimawandel und der wachsenden Besiedlung die Risiken stiegen, wandle sich der Fokus von der Gefahrenabwehr hin zu einem integralen Risikomanagement. Dabei sollen die Hochwasserrisiken mit planerischen, organisatorischen, biologischen und technischen Massnahmen begrenzt werden.
Die Massnahmen sollen kombiniert eingesetzt, und entsprechend alle Verantwortlichen und Beteiligten miteinbezogen werden. Das integrale Risikomanagement soll nun auf Gesetzesebene verankert werden und so Bund, Kantonen und Gemeinden ermöglichen, die Sicherheit für den Lebens- und Wirtschaftsraum Schweiz langfristig zu erhalten.
Der Wasserbau sowie die Naturgefahren sind auf Bundesebene in verschiedenen Gesetzen geregelt. Damit sie auf dem gleichen Stand sind, schlägt der Bundesrat auch punktuelle Anpassungen im Waldgesetz und im Gewässerschutzgesetz vor. Ausserdem soll die Bezeichnung «Wasserbaugesetz» gemäss dem Gesetzeszweck in «Hochwasserschutzgesetz» geändert werden.
Anstieg der Hochwasserrisiken erwartet
Die Hochwasserrisiken sind bereits heute gross und dürften mit der fortschreitenden Siedlungsentwicklung und mit dem Klimawandel weiter ansteigen. Dieser hat heftigere Ereignisse zur Folge. Nebst einer umfassenden Beurteilung der Risikosituation brauche es daher Schutzbauten, die Pflege des Schutzwaldes sowie raumplanerische und organisatorische Massnahmen wie Notfallplanungen.
Die Kantone haben durch die Rechtsanpassung neue Grundlagen zu erstellen wie zum Beispiel Risikoübersichten, die zu geringen finanziellen und personellen Mehrkosten führen. Der Bund trägt diese jedoch durch Subventionen mit. Zudem beteiligt sich der Bund neben dem periodischen Instandstellen von Schutzbauten neu auch an regelmässigen Unterhaltsarbeiten, die bisher alleine die Kantone finanzierten.
Kostengünstigere Massnahmenkombination
Dank der Kombination von Massnahmen im Rahmen des integralen Risikomanagements können laut laut dem bundwrätlichen Bericht teure Schutzbauten teilweise vermieden oder reduziert werden. Die Aufwendungen für Schutzbauten würden somit beim Bund und den Kantonen geringer. Weil jedoch die Risiken trotz Schutzbemühungen ansteigen, würden sich diese Einsparungen mit der Zeit verringern. Die Revision des WBG schaffe die Voraussetzung, um trotz Risikoanstieg das heutige Schutzniveau mittelfristig mit den heutigen Mitteln zu halten.
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