Publikationen der Gemeinde Mettauertal
Von: Gemeinde Mettauertal
Nachrichten aus Mettauertal: Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2022/2025 \ Rücktritte Behörden und Kommissionen \ Auflage Baugesuch
Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2022/2025
Am 29. August 2021 findet der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2022/2025 statt.
Zu wählen sind:
- 7 Mitglieder des Gemeinderates
- Gemeindepräsident
- Vizepräsident
- 5 Mitglieder der Finanzkommission
- 3 Mitglieder der Steuerkommission und 1 Ersatzmitglied
- 5 Mitglieder des Wahlbüros und 1 Ersatzmitglied
Mit Annahme der kantonalen Abstimmungsvorlage vom 27. September 2020 über die Abschaffung der Aargauer Schulpflege ab 1. Januar 2022 entfällt eine Wiederwahl der Mitglieder der Schulpflege.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Mettauertal bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis am Freitag, 16. Juli 2021, 12:00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Homepage unter www.mettauertal.ch bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Die Beibringung eines Wählbarkeitsausweises ist nicht erforderlich bei Wiederwahlen oder wenn der Gewählte ein anderes öffentliches Amt bekleidet.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.
Gemeinderatswahlen
Die Wahl des Gemeinderates, des Gemeindepräsidenten und des Vizepräsidenten findet zwingend an der Urne statt. Gemäss § 27a GPR werden die Wahlen gleichzeitig durchgeführt. Gemeindepräsident und Vizepräsident erhalten nur gültige Stimmen, wenn ihnen auch die Stimme als Gemeinderat gegeben wird.
Stille Wahlen
Für die Wahlen der restlichen Kommissionen gilt, dass auch eine stille Wahl möglich ist. Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Übertritt die Anzahl Nachmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, erklärt die anordnende Behörde die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt.
Wahlbüro
Rücktritte Behörden und Kommissionen
Am 29. August 2021 findet der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2022/2025 statt. Folgende Personen haben dem Gemeinderat bekannt gegeben, dass sie für die nächste Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung stehen:
- Peter Weber, Gemeindepräsident
- Beat Zumsteg, Gemeinderat
- Marcel Christen, Finanzkommission
- Robert Hirt, Finanzkommission
- Luzia Senn, Ersatzmitglied Wahlbüro
- Marlene Müller, Ersatzmitglied Wahlbüro
Der Gemeinderat bedauert die Rücktritte und bedankt sich für den Einsatz zugunsten der Allgemeinheit. Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner werden motiviert, sich für ein öffentliches Amt anzumelden. Das Anmeldeformular kann im Onlineschalter auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden.
Weitere Auskünfte erteilt die Gemeindekanzlei.
Gemeinderat
Auflage Baugesuch
- Bauherrschaft, Grundeigentümer, Projektverfasser: Sepp Oeschger, Binzmatt 173, 5273 Oberhofen AG;
- Bauprojekt: Instandstellungsarbeiten Umgebung und Ersatz Scheunentor;
- Standort: Parzelle Nr. 4056, Brunnstrasse 42, 5273 Oberhofen AG;
- Zone: Dorfkernzone D
Das Baugesuch liegt vom 14. Mai 2021 bis 14. Juni 2021 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Aufgrund der Corona-Situation können die Pläne bei der Gemeindeverwaltung auch in digitaler Form angefordert werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen das Baugesuch ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderat Mettauertal
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