Planauflage: 05. März – 05. April 2021 während den offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus
Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Bözen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinde Bözen
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Nachrichten aus Böztal: Abteilung Finanzen am 15./22. März sowie am 5./12. und 19. April 2024 nicht besetzt \ Digitales Raumreservationssystem \ Verkauf Tischwagen \ Gründungsversammlung Trägerverein Tagesstrukturen Böztal \...