Stellenmeldepflicht wird administrativ vereinfacht
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat vereinfacht die administrative Umsetzung von kantonalen Erweiterungen der Stellenmeldepflicht. Er hat am 18. Juni 2021 die Entscheidkompetenz per 1. Oktober 2021 dem WBF übertragen. Die Arbeitsvermittlungsverordnung wird entsprechend angepasst.
Gegenwärtig entscheidet der Bundesrat auf Antrag der Kantone, ob sie auf ihrem Gebiet eine Meldepflicht für zusätzliche Berufsarten vornehmen können, bei denen die kantonale Arbeitslosenquote im Gegensatz zur gesamtschweizerischen Arbeitslosenquote den Schwellenwert von fünf Prozent erreicht oder überschreitet.
Mit dem Entscheid vom 18. Juni wird die Kompetenz nun vom Bundesrat auf das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) übertragen und dadurch das Verfahren für die gesamtschweizerische und die kantonale Arbeitslosenquote harmonisiert.
Um zu vermeiden, dass die meldepflichtigen Berufsarten in unterschiedlichen Verordnungen festgehalten werden, soll auch für allfällige kantonale Erweiterungen die Zuständigkeit an das WBF übertragen werden. Damit kann das WBF bei Bedarf auch kantonale Erweiterungen in seine jährliche Verordnung aufnehmen. Dies soll für die Betroffenen den administrativen Aufwand vereinfachen.
Damit das WBF die Kompetenz erhält, die Berufsarten zu bestimmen, deren kantonale Arbeitslosenquote den Schwellenwert erreicht oder überschreitet, ist eine Anpassung der Arbeitsvermittlungsverordnung notwendig. Diese tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
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