Geltungsdauer des Corona-Erwerbsersatzes wird verlängert
Von: mm/f24.ch
Die Rechtsgrundlagen für den Corona-Erwerbsersatz sind neu bis zum 31. Dezember 2021 gültig, statt bis zum 30. Juni. Die Anmeldefrist für den Leistungsbezug wurde neu auf den 31. März 2022 festgelegt. Ferner können ab dem 1. Juli 2021 die Beträge künftiger Entschädigungen im Rahmen des Corona-Erwerbsersatzes aufgrund des Einkommens gemäss der Steuerveranlagung 2019 berechnet werden. Diese Anpassungen auf Verordnungsstufe hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2021 beschlossen.
Der Bundesrat hat die Geltungsdauer der Verordnungsregelungen für den Corona-Erwerbsersatz vom 30. Juni auf den 31. Dezember 2021 verlängert. Dies geht einher mit der vom Parlament beschlossenen Verlängerung der Grundlagen im Covid-19-Gesetz. Da für gewisse Kategorien der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz nur rückwirkend geltend gemacht werden kann, können Gesuche für den Leistungsbezug bis zum 31. März 2022 eingereicht werden.
Zudem kann mit der Verordnungsanpassung ab dem 1. Juli 2021 bei künftigen Entschädigungen auf das Einkommen gemäss Steuerveranlagung 2019 abgestützt werden, falls dies vorteilhafter für die versicherte Person ist.
Diese Anpassung geht mit der Tatsache einher, dass eine zunehmende Anzahl Betroffener ihre definitive Steuerveranlagung für 2019 erhalten haben. Bisher und im Grundsatz wird auf das AHV-pflichtige Erwerbseinkommen von 2019 abgestellt, das für die Festsetzung der Akonto-Beitragszahlungen für 2019 angenommen worden war.
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
Im ersten Vierteljahr 2024 neigte der schweizerische Aussenhandel in beiden Handelsrichtungen zur Schwäche. So sanken die Exporte saisonbereinigt um 0,8 Prozent, während die Importe sich gegenüber dem Schlussquartal 2023 um 1,9...
In einem angespannten Konsumumfeld erzielten die Schweizer Weine im vergangenen Jahr gute Ergebnisse. 2023 konnten sie ihren Marktanteil trotz Konsumrückgang um steigern. Der Gesamtweinkonsum ging hingegen im Vergleich zum...
Der Sportmarkt Schweiz (exkl. Bikes) ist 2023 um 1.5 Prozent zurückgegangen, dies nach Steigerungen von 2 Prozent im letzten und rekordverdächtigen 14 Prozent vor zwei Jahren. Das Umsatzvolumen beträgt rund 2.17 Milliarden...
In einer umfangreichen Sachverhaltsabklärung untersuchte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) die Kundendatenbearbeitungen bei Digitec Galaxus, einem der grössten Schweizer Onlineshops. In seinem...
Boris Beuret machte gestern, 17. April 2024 an seiner ersten Delegiertenversammlung der Schweizer Milchproduzenten SMP, als Präsident der SMP eine Programmansage zur künftigen Gestaltung der Rahmenbedingungen in der AP 2030...