Der Bundesrat hat beschlossen, die Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz bei Bauarbeiten zu aktualisieren. An seiner Sitzung vom 18. Juni 2021 hat er die Totalrevision der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV) verabschiedet. Damit sollen Klarheit und Rechtssicherheit in diesem Bereich verbessert werden. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Die BauAV stammt aus dem Jahr 2005 und erfüllt die heutigen Anforderungen nicht mehr, was insbesondere auf den technischen Fortschritt zurückzuführen ist. Manche Formulierungen erwiesen sich ausserdem als zu vage für eine optimale Umsetzung.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Absturzhöhe sowie die Gerüstnormen. Inkohärente Absturzsicherungsvorschriften in verschiedenen Kapiteln der Verordnung hatten zu Verunsicherungen geführt. So sieht die Verordnungsrevision beispielsweise vor, die Absturzhöhe, ab der Absturzsicherungsmassnahmen zu treffen sind, auf zwei Meter zu vereinheitlichen. Das Kapitel zu den Gerüsten wurde ebenfalls vollständig überarbeitet, da viele Bestimmungen inzwischen in den europäischen Normen geregelt wurden und daher nicht mehr in einer eidgenössischen Verordnung festgehalten werden müssen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Totalrevision der BauAV in Zusammenarbeit mit der Fachkommission 12 «Bau» der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) erarbeitet, die Berufsverbände, Sozialpartner sowie technische Experten der Durchführungsorgane der Arbeitssicherheit umfasst.
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