Leichter Rückgang der Überwachungsmassnahmen
Von: mm/f24.ch
Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) haben im letzten Jahr acht Prozent weniger Überwachungsmassnahmen angeordnet. Dieser Rückgang ist grösstenteils auf die gesunkene Anzahl der Antennensuchläufe zurückzuführen.
Im Jahr 2023 haben die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) im Vergleich zum Vorjahr etwa 35 Prozent weniger Antennensuchläufe angeordnet. Dieser Rückgang spiegelt sich auch in den rückwirkenden Überwachungen. So wurden insgesamt 7’125 rückwirkende Überwachungen angeordnet (Vorjahr: 8'114).
Von diesen rückwirkenden Überwachungen betrafen 2’168 einzelne Zellen im Rahmen von Antennensuchläufen (Vorjahr: 3’317). Dies bedeutet eine 12-prozentige Abnahme der rückwirkenden Überwachungen im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Anzahl Fälle der Antennensuchläufe hat sich reduziert. Während die Anzahl Fälle die letzten Jahre nahezu konstant bei 27 blieb, hat sie sich im Jahr 2023 auf 22 reduziert.
Die Anzahl der Echtzeitüberwachungsmassnahmen hat sich mit 1244 leicht erhöht (gegenüber Vorjahr 1218). Die Zahl der Notsuchen ist im Jahr 2023 mit 1022 Fällen leicht angestiegen (Vorjahr: 912), während sich die Anzahl Fahndungen mit 37 Fällen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr vervierfacht hat (2022: 9).
Anstieg der komplexen Auskünfte und Telefonbuchabfragen
Die Anzahl Auskünfte (komplexe und einfache Auskünfte) ist im Jahr 2023 angestiegen. So haben die Strafverfolgungsbehörden und der NDB insgesamt 439'956 Auskünfte beim Dienst ÜPF eingeholt (Vorjahr: 370'769). Die Anfragen nach komplexen Auskünften (z. B. Ausweiskopien oder Vertragsdaten) stiegen um 18%.
Dabei wurden 20'764 komplexe Auskünfte geliefert, was einem Anstieg von rund 43 Prozent gegenüber dem Vorjahr (14'483) entspricht. Es wurden 11 Prozent mehr einfache Auskünfte (Telefonbuch- oder IP-Adressen-Abfragen) angefordert. Die hierfür erteilte Anzahl Auskünfte weist mit 419'192 einen Anstieg von rund 18 Prozent (2022: 356'286) aus. Die Differenz zwischen den angefragten und den gelieferten (einfachen oder komplexen) Auskünften ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass für jede Anfrage meistens mehrere Ergebnisse geliefert werden.
Vermögensdelikte und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz
Die meisten Überwachungsmassnahmen (ein Drittel aller Echtzeit- und rückwirkender Überwachungen) wurden zur Aufklärung von Vermögensdelikten angeordnet. Fast ein Fünftel aller Massnahmen wurde zur Ermittlung von schweren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durchgeführt. Rund 15 Prozent der Massnahmen wurde aufgrund strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben und fast 11 Prozent für Notsuchen angeordnet.
Etwa 5 Prozent betrafen die Aufklärung von Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit. Die übrigen Überwachungsmassnahmen stehen im Zusammenhang mit Fahndungen und der Aufklärung diverser Delikte, darunter auch Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden sowie strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität.
IMSI Catcher und GovWare
Im Jahr 2023 ist die Anzahl Einsätze mit besonderen Informatikprogrammen (GovWare) auf 9 (gegenüber 7 im Vorjahr) gestiegen. Die meisten davon wurden bei der Überwachung schwerer Betäubungsmitteldelikte eingesetzt. Die Anzahl Einsätze der besonderen technischen Geräte (IMSI-Catcher) beläuft sich auf 160 (Vorjahr: 120). Diese Instrumente wurden grösstenteils bei Notsuchen nach vermissten Personen (66) und schweren Betäubungsmitteldelikten (47) eingesetzt.
Überwachungen des NDB
Der NDB ordnete im Jahr 2023 46 Überwachungen an und stellte 11'498 Auskunftsgesuche (13'991 erteilte Auskünfte). Im Jahr davor waren es 95 Überwachungen bzw. 13'721 Auskunftsgesuche (15'654 erteilte Auskünfte). Anzumerken ist, dass sich die Zählweise des NDB und des Dienstes ÜPF unterscheidet.
Gebühren und Entschädigungen
Die Strafverfolgungsbehörden der Kantone und der Bund (z. B. Bundesanwaltschaft, NDB) entrichteten im Jahr 2023 mit etwa 12,8 Millionen Franken 4 Prozent mehr Gebühren als im Vorjahr. Den Mitwirkungspflichtigen wurden Entschädigungen in der Höhe von rund 7,1 Millionen Franken vergütet (gegenüber rund 6,7 Mio. im Vorjahr). Der Gesamtaufwand des Dienstes ÜPF lag mit 36,1 Millionen Franken fast 14 Prozent über dem Vorjahr (31,7 Mio.). Der Kostendeckungsgrad des Dienstes ÜPF ist von 39 Prozent im Vorjahr auf 35 Prozent gesunken.
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