Nachrangige Anleihen - Rentabel, aber riskant!
Von: Maximilian Reimann
Die CHF-Anleihensrenditen haben sich zwar leicht verbessert, liegen im langfristigen Vergleich aber nach wie vor „im Keller“. Nach Spesen und Steuern verbleibt dem Anleger kaum etwas, es sei denn, es handle sich um nachrangige Titel.
Doch auf dass es auch hier klar gesagt ist: Höhere Renditen gehen immer Hand in Hand mit höheren Risiken. Das werde ich gleich näher darzulegen versuchen. Aber einfach ist das nicht, denn welcher Normalanleger versteht schon etwas von Tier-1 bzw. von der Kernkapitalquote einer Bank oder einer Versicherung. Das sind nämlich die wichtigsten Emittenten von nachrangigen Anleihen, wie aus den Beispielen von weiter unten zu ersehen ist.
Totalverlust nicht ausgeschlossen
Ordentliche Anleihen werden am Ende ihrer Laufzeit zurückbezahlt. Nachrangige hingegen kommen nur dann zur Rückzahlung, wenn während ihrer Laufzeit die Emittentin nicht in Schieflage gerät. Das ist der Fall bei Konkurs, bei sonstiger Insolvenz, oder wenn als Folge von Verlusten die Eigenkapitalquote unter einen im Voraus festgelegten Mindest-Prozentsatz (Tier-1) fällt. Dann wird die Anleihe entweder in Eigenkapital, also in Aktien umgewandelt. Oder es kann gar zu einem Forderungsverzicht kommen, mit teilweisem oder vollständigem Verlust für den Anleger.
Das kann selbst bei einer Kantonalbank der Fall sein, denn für nachrangige Anleihen besteht grundsätzlich keine Staatsgarantie. Wird eine Kantonalbank – zum Beispiel von der US-Steuerbehörde – zu einer saftigen Busse verknurrt, kann auch ihre Eigenkapitalquote unter ein bestimmtes Niveau fallen und damit der Forderungsverzicht ausgelöst werden.
Aktuelle Beispiele
Derzeit sind an der Schweizer Börse u.a. folgende nachrangige Anleihen, die auf Schweizerfranken lauten, kotiert:
- 4 ¾ % Helvetia 2010-99
Valor 11‘979‘942; Kurs um 105 %; Jahres-Hoch 107,5 %, Tief 103,5 % - 7 ¼ % Swiss Re 2012-99
Valor 14‘213‘204; Kurs um 109 %; Jahres-Hoch 113 %, Tief 106 % - 7 1/8 % Credit Suisse 2012-22
Valor 18‘111‘568; Kurs um 107 %; Jahres-Hoch 111 %, Tief 102 % - 3 ½ % Zürcher KB 2012-99
Valor 14‘380‘833; Kurs um 100 %; Jahres-Hoch 108 %, Tief 98 % - 4 % Valiant Bank 2013-23
Valor 21‘000‘989; Kurs um 101 %; Jahres-Hoch 102 %, Tief 98,5 % - 3 % Raiffeisen 2013-99
Valor 21‘063‘849; Kurs um 100 %; Jahres-Hoch 101 %, Tief 99 %
Vorzeitige Rückzahlung dieser nachrangigen Anleihen seitens der Emittenten wie auch Zinssatzänderungen sind ausdrücklich vorgesehen, in der Regel erstmals nach 5 - 6 Jahren. Deshalb macht es wenig Sinn, die aktuellen Renditen zu berechnen. Man beachte für die Detailbestimmungen die Emissionsprospekte, die über Internet einsehbar sind, oder man konsultiere seine Bank!
Meine Empfehlung an Anleger
Niemand kennt die Zukunft. Deshalb kann nicht ausgeschlossen werden, dass selbst erstklassige Unternehmen im Extremfall insolvent werden oder gar untergehen können. Besonders vorsichtige Anleger meiden somit nachrangige Anleihen, ebenso wie Aktien, und konzentrieren ihre Anlagen auf Obligationen der Bonitätsstufen AAA und AA. Bei Normalanlegern könnte ich mir als Depotbeimischung den Erwerb von nachrangigen Anleihen aber vorstellen. Es müssen ja nicht gleich solche mit ewiger Laufzeit sein und vor allem müsste man sie bei der Depotanalyse dann den Aktien gleichstellen.
KOMMENTAR zum Fall „Carlos“:
Unfassbare Verschleuderung von Steuergeldern!
Über den für normale Bürger völlig unfassbaren Resozialisierungsfall „Carlos“ ist bereits viel geschrieben, diskutiert und verständnislos der Kopf geschüttelt worden. Er hat sich in Zürich abgespielt, wo auf Anordnung eines der 68-er Generation angehörenden Jugendanwaltes einem 18-jährigen Straftäter ein luxuriöses Resozialisierungsprogramm finanziert wurde, das sich pro Monat auf 29‘200 Franken zu Lasten der Allgemeinheit belief. Aus was für Einzelposten sich dieser Betrag zusammensetzt, kann leicht in den Medien oder via Internet nachgeschlagen werden. Man braucht allerdings starke Nerven, wenn man sich diesen Fall von krasser Steuergeldverschwendung im Detail vor Augen führt.
Ich wäre an dieser Stelle nicht auch noch auf den Fall zurückgekommen, hätte ich nicht eben ein Schreiben des Schweizerischen Städteverbandes erhalten. Darin wird uns Parlamentariern der Artikel 50 der Bundesverfassung in Erinnerung gerufen, der den Bund verpflichten würde, auf die Interessen der Städte mehr Rücksicht zu nehmen, auch in finanzpolitischer Hinsicht. So erweise sich die Unternehmenssteuerreform III, die für Städte und Gemeinden Mindereinnahmen zur Folge haben werde, geradezu als verfassungswidrig.
Wenn Städte mit Steuereinnahmen aber derart liederlich umgehen wie Zürich im Fall Carlos, dann meine ich, sei unserem Land eine weitere Steuerreform sehr wohl zumutbar. Das letzte Wort darüber wird ohnehin der Souverän haben!
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